Unsere Organisation
Wir sind als Verein organisiert und beim SHV als Club Nr. 123 eingetragen.
Unsere Mitgliederbeiträge sind zur Zeit:
Aktivmitglied: 50.00
Passivmitglied: 20.00
Interessent: freiwillig
Statuten
1. Name, Sitz, Zweck
1.1 Unter dem Namen Gleitschirm Club Matthorn (nachfolgend GCM genannt) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB mit Sitz in Alpnach.
1.2 Der GCM bezweckt die Förderung des Gleitschirmsportes. Er engagiert sich wenn nötig auch auf politischer Ebene zur Erhaltung und Sicherstellung des Gleitschirmsportes in seiner Region.
1.3 Der GCM ist Mitglied des Schweizerischen Hängegleiterverbandes. Er anerkennt dessen Statuten und Reglemente.
1.4 Der GCM ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
2. Mitgliedschaft, Pflichten und Rechte
2.1 Der GCM besteht aus Aktivmitgliedern, Ehrenmitglieder, Freimitglieder sowie Passivmitglieder.
2.1.1 Aktivmitglieder:
Als Aktivmitglieder werden alle Mitglieder bezeichnet, welche sich am Klubleben aktiv beteiligen. Sie sind im Besitz eines Gleitschirm-Flugbrevets.
2.1.2 Passivmitglieder:
Als Passivmitglieder wird bezeichnet, wer den Klub mit einem jährlichen fixen Beitrag unterstützt.
2.1.3 Ehrenmitglieder:
Wer sich um den Klub besonders verdient gemacht hat, kann zum Ehrenmitglied ernannt werden. Ehrenmitglieder bezahlen keinen Jahresbeitrag.
2.1.4 Freimitglieder:
Wer sich für den Gleitschirmsport besonders verdient gemacht hat, kann zum Freimitglied ernannt werden. Freimitglieder bezahlen keinen Jahresbeitrag.
2.2 Stimmberechtigung: An der Generalversammlung sind sämtliche Aktiv- und Ehrenmitglieder stimmberechtigt.
2.3 Austrittsgesuche sind dem Vorstand bis spätestens zur Generalversammlung schriftlich einzureichen. Austretende Mitglieder haben kein Anrecht auf das Klubvermögen.
2.4 Mitglieder, die den Statuten, Beschlüssen oder den Interessen des Klubs zuwiderhandeln, die dem Ansehen des Klubs oder des Gleitschirmsportes ganz allgemein Schaden zufügen oder ihren finanziellen Verpflichtungen dem Klub gegenüber nicht nachkommen, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Einem ausgeschlossenen Mitglied steht das Rekursrecht an die dem Ausschluss folgende Generalversammlung offen. Der Rekurs hat keine aufschiebende Wirkung. Die Generalversammlung entscheidet über den Rekurs mit einfachem Mehr und endgültig.
3. Organisation
3.1 Die Organe des Klubs sind:
- Generalversammlung (GV)
- Vorstand
- Rechnungsrevisoren
3.2 Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des GCM und findet jährlich Ordnungsweise im November statt. Die Einberufung hat mindestens drei Wochen vor dem festgesetzten Termin und unter Angabe der Traktandenliste durch schriftliche Einladung zu erfolgen.
3.2.2. Die Generalversammlung behandelt folgende Geschäft:
- Wahl der Stimmenzähler
- Genehmigung des Protokolls
- Abnahme der Jahresberichte
- Abnahme der Jahresrechnung und Revisorenbericht
- Mutationen
- Festsetzung der Jahresbeiträge und Genehmigung des Budgets
- Wahlen:
- Vorstandsmitglieder
- Präsident
- Revisoren
- Jahresprogramm
- Beschlussfassung über Anträge von Vorstand oder Mitglieder
- Allfällige Ehrungen
- Allfällige Genehmigung von Statutenänderungen oder neuen Statuten
3.2.3 Anträge der Mitglieder müssen dem Vorstand mindestens eine Woche vor der GV schriftlich mitgeteilt werden. An der GV kann nur über traktandierte Geschäfte Beschluss gefasst werden.
3.2.4 Ausserordentliche GV
Eine ausserordentliche GV kann einberufen werden, wenn ein Fünftel der Aktivmitglieder dies verlangt oder der Vorstand es als nötig erachtet.
3.2.5 Bei Wahlen entscheidet das absolute, im zweiten Wahlgang das relative Mehr. Wahlen werden offen durchgeführt, wenn nicht zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten geheime Wahlen verlangen.
3.2.6 Abstimmungen werden offen geführt, wenn nicht zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten geheime Abstimmung verlangen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Für die Aufhebung von Vereinsbeschlüssen ist die absolute Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
3.2.7 Das Vereinsjahr beginnt am 1. Oktober und endet mit dem darauf folgenden 30. September.
3.3 Vorstand
Die Leitung des Klubs obliegt dem Vorstand. Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt, und zwar auf die Dauer von zwei Jahren mit steter Widerwählbarkeit. Er setzt sich aus mindestens fünf Mitgliedern zusammen.
3.3.1 In dringenden Fällen und bei Ersatzwahlen kann der Vorstand auch Beschlüsse fassen, welche in die Befugnisse der GV fallen. Sie sind der nächsten GV zur Bestätigung zu unterbreiten.
3.3.2 Der Vorstand vertritt den GCM nach aussen. Er organisiert und leitet die Vereinstätigkeit. Er ist beschlussfähig bei Anwesenheit der Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.
3.3.3 Der Präsident
Der Präsident leitet die Versammlungen und Vorstandssitzungen. Er führt die Aufsicht über die Vereinstätigkeit im Allgemeinen und hat für die Förderung der Klubinteressen besorgt zu sein. Er legt zuhanden der GV einen Jahresbericht vor. Für den Klub zeichnet rechtsverbindlich der Präsident zusammen mit einem anderen Mitglied des Vorstands.
3.3.4 Der Kassier
Der Kassier besorgt die finanziellen Geschäfte des Klubs. Er hat der Generalversammlung eine von den Rechnungsrevisoren geprüfte Jahresrechnung (Abschluss per 30.9.) sowie ein Budget für das neue Rechnungsjahr vorzulegen. Er führt eine Kontrolle der Mitglieder und besorgt den Einzug der Beiträge. Er ist für eine ordnungsgemässe Kassaführung verantwortlich.
3.3.5 Der Aktuar
Der Aktuar erledigt die laufende Korrespondenz und hat insbesondere dafür besorgt zu sein, dass die Mitglieder in geeigneter Weise rechtzeitig über die Veranstaltungen orientiert werden. An der Versammlung führt er das Protokoll.
3.3.6 Die Flugleiter
Die Flugleiter organisieren und leiten die Ausflüge. Sie sind verantwortlich für die Betreuung der Start- und Landeplätze (siehe Punkt 4).
3.3.7 Rechnungsrevisoren
Die Generalversammlung wählt aus den Mitgliedern zwei Rechnungsrevisoren auf die Dauer von zwei Jahren.
Die Revisoren prüfen zuhanden der GV die Jahresrechnung. Sie geben darüber einen Bericht und stellen Antrag.
4. Start- und Landeplätze
Der GCM betreut die Start- und Landeplätze des unteren Sarneraatals sowie des grossen Melchtals. Diese Plätze sind insbesonders:
- Startplätze Pilatus, Arvi, Lindern, Melchsee-Frutt
- Landeplätze Alpnach, Sarnen, Stöckalp
5. Versicherung
5.1 Jedes Aktivmitglied verfügt über eine eigene Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung.
5.2 Der GCM übernimmt keine Haftung für Mitglieder.
6. Statutenrevision, Auflösung des Klubs
6.1 Eine Revision der Statuten kann nur auf Beschluss von zwei Dritteln der an der GV anwesenden Stimmberechtigten vorgenommen werden.
6.2 Die Auflösung des GCM kann auf Antrag der Generalversammlung erfolgen. Hierfür ist die Zustimmung von drei Vierteln der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
6.3 Ein nach der Auflösung des Klubs verbleibendes Vermögen soll in den Dienst der Förderung des Gleitschirmsportes gestellt werden.
7. Inkrafttreten
Diese Statuten treten sofort nach Ihrer Annahme durch die Generalversammlung vom 4. November 1994 in Kraft.
Beschlossen an der Generalversammlung vom 4. November 1994.
Präsident Aktuar
Sämi Roth André Kiser